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Versicherungsmakler – Vermittler von Sicherheit

Der Versicherungsmakler wird auch oftmals Versicherungsvermittler genannt und ist ein selbstständiger Kaufmann, der meist für eine Versicherungsgesellschaft tätig sind. Seine Aufgabe ist die Vermittlung von Kunden an diese Gesellschaft. Der Gesellschaft gegenüber hat der Versicherungsvermittler Verpflichtungen, die durch einen Vertretungsvertrag zwischen dem Vermittler und dem Versicherer geregelt werden. Neben dem Versicherungsmakler gibt es die Mehrfachagenten, die in der Regel für mehrere Versicherungsunternehmen tätig sind. Mehrfachagenten und Versicherungsmakler sind dem Kunden gegenüber verpflichtet und nicht der Versicherungsgesellschaft. Dies bedeutet, dass sie nach dem sog. „Best Advice“ handeln und ihren Kunden den jeweils vorteilhaftesten Versicherungsschutz anbieten. Bis 2002 waren die einzelnen Bezeichnungen recht schwammig, was sich durch die Gewerbeordnung und dem Versicherungsvertragsgesetz der „EU-Vermittlerrichtlinie“ änderte. Nun wird ganz klar zwischen Versicherungsvermittlern, Versicherungsvertretern und Versicherungsmaklern unterschieden. Der Versicherungsmakler muss nach wie vor dem Kunden das Produkt anbieten, welches für die Erfüllung der Wünsche und Bedürfnisse am besten geeignet ist. Hierbei muss er seine Empfehlung begründen. In der Regel ist der Versicherungsmakler im Rahmen eines Maklervertrages tätig, ist aber generell im Namen des Kunden tätig. Im Maklervertrag ist definiert, in wie weit die Vertretungsvollmachten geregelt sind und wie die Auswahl der Angebote erfolgt. Meist ist der Versicherungsmakler auch nur für eine Versicherungsgesellschaft tätig.

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